Basierend auf der
Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sieht das österreichische
Tabakgesetz ein partielles Verbot der Werbung und des Sponsorings für
Tabakerzeugnisse vor. Seit 1. Jänner 2007 ist damit etwa jegliche Plakatwerbung für Tabakerzeugnisse ausnahmslos untersagt (§ 11 Tabakgesetz).
Weiterhin erlaubt bleiben hingegen vielfältige sonstige Werbe- und Marketingaktivitäten:
Tabakwerbung an den Verkaufsstellen
Tabakwerbung an Zigarettenautomaten
Sponsoring von Veranstaltungen und Aktivitäten, die "nicht grenzüberschreitend" sind, also nur von einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt werden oder an denen nur einem EU-Mitgliedstaat beteiligt ist
Kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen auf Veranstaltungen, die "nicht grenzüberschreitend" im oben beschriebenen Sinn sind
Werbung in Printmedien und sonstigen Druckerzeugnissen, sofern sich diese „ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind“
Werbung in Printmedien und sonstigen Druckerzeugnissen, „die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind“
Werbung im Internet mit den für Printmedien und sonstige Druckerzeugnisse beschriebenen Ausnahmen (ausschließlich an an für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt und/oder in Drittländern veröffentlichte Websites, sofern sie nicht hauptsächlich für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind)
Verkaufsförderung (Promotion)
Verteilung von Accessoires
Sponsoring von Medien außer Hörfunksendungen
Sponsoring von wissenschaftlichen Einrichtungen, die nicht "grenzüberschreitend" sind
Sponsoring von Gaststätten und deren Interessenvertretungen
Direktmarketing von Tabakprodukten via E-Mail gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes
Zum Weiterlesen:
EU-Richtlinie über Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen
Rechtsvorschriften zum österreichischen Tabakgesetz
Deutsches Krebsforschungszentrum (Hg.): Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt. Heidelberg 2012.