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Das Tabakgesetz sieht ein umfassendes Verbot der Werbung und des Sponsorings für Tabakerzeugnisse vor. Seit 1. Jänner 2007 ist damit auch jegliche Plakatwerbung für Tabakerzeugnisse ausnahmslos untersagt (§ 11 Tabakgesetz). Weiterhin erlaubt bleibt hingegen die Tabakwerbung der Trafikanten an den Verkaufsstellen sowie Marketing und Sponsoring.

Zum Weiterlesen: Rechtsvorschriften zum österreichischen Tabakgesetz
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