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![]() Wer darf rauchenDas steiermärkische Jugendschutzgesetz besagt, dass der Konsum von Tabakwaren für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten ist. Auch die Abgabe von Tabakwaren an Personen unter 16 ist untersagt (§ 9 Abs. 1 und 4 StJSchG). Erwachsene, die gegen diese Bestimmung verstoßen, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind mit einer Geldstrafe bis zu 2.500 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu drei Wochen zu bestrafen (§ 16 Abs.1). Zigaretten-Automaten Um Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu Tabakwaren weiter zu erschweren, ist seit 01.01.2007 der Erwerb von Zigaretten am Automaten nur noch mit Bankomatkarte möglich. Mittels der am Bankomatkartenchip gespeicherten Daten wird zunächst das Alter des jeweiligen Kunden überprüft, erst danach erfolgt die Freischaltung des Zigarettenautomaten. |