Mit einer Nichtraucherschutz-Prämie in Höhe von 1.000 Euro fördert das Gesundheitsressort des Landes Steiermark alle Lokalbetreiberinnen und Lokalbetreiber …
- die ihre Gaststätte unabhängig von Größe und Anzahl der Räume generell zur rauchfreien Zone erklären bzw. erklärt haben.
- die sich verpflichten, ihre Gaststätte mindestens ein Jahr lang ab Einlangen des Antrages ausnahmslos rauchfrei zu führen und das mit dem entsprechenden Aufkleber kennzeichnen
- die den Antrag auf Gewährung der Nichtraucherschutz-Prämie bis spätestens 30. Juni 2009 (Datum des Poststempels) stellen.